Leistungskatalog SE-Verwaltung

Leistungskatalog SE- & Mietverwaltung

  • Betreuung der Mieter in allen Belangen des Mietverhältnisses, Bearbeitung aller Mieteranfragen
  • Bearbeiten von Beschwerden bei Verstößen gegen die Hausordnung
  • Bearbeitung von Schlüsselbestellungen
  • Abschluss, Änderung und Kündigung von Mietverträgen einschließlich der Abnahme und Übernahme der Wohnungen
  • Hilfe und Vermittlung bei der Mietintersuche
  • Vorschläge für Mietverträge
  • Buchung und Überwachung der Mietzahlungen sowie des mit dem Mietverhältnis im Zusammenhang stehenden Zahlungsverkehrs
  • Mietinkasso und Geltendmachung aller Ansprüche, die dem Hauseigentümer aus den Mietverhältnissen zustehen
  • Anlage und Überwachung der Mietkautionen inkl. Zinsnachweis
  • Abrechnung der Kaution nach Auszug des Mieters
  • Überwachung und Durchsetzung der Hausordnung
  • Ermittlung der jährlichen Betriebskosten, Abrechnung mit den Mietern und ggf. Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen
  • Erstellung und Durchsetzung von Nebenkostenabrechnungen
  • Abwicklung des Zahlungsverkehrs und Erfassung aller Zahlungsvorgänge
  • Erstellung von Jahresabrechnungen in Form einer Einnahme-Überschuss-Rechnung für Eigentümer
  • Abführung von Überschüssen an den Eigentümer
  • Bedienung eventueller Darlehen bei Kreditinstituten
  • Vergabe und Überwachung aller nötigen Reparaturen
  • Prüfung des Versicherungsbedarfes sowie Abschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen
  • Organisation und Vergabe notwendiger Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an ausgewählte Fach- bzw. Handwerksunternehmen
  • Überwachung, Prüfung und Abnahme von Handwerkerarbeiten
  • Abschluss erforderlicher Wartungsverträge
  • Überwachung aller Verträge, Dienste und Leistungen Dritter
  • Abwicklung von Versicherungsschäden
  • Erteilung von Prozessvollmachten an einen Rechtsanwalt für Klagen im Zusammenhang mit den Mietverhältnissen
  • Übernahme des gesamten Verkehrs mit Behörden, betreffend die laufende Verwaltung des Objektes
  • Organisation und Beauftragung entsprechender Fachleute zur Ausstellung von Energieausweisen
Bitte beachten Sie, dass ausschließlich das vertraglich vereinbarte Leistungsspektrum gültig ist und die vorstehende Aufzählung lediglich die Möglichkeiten der zu vereinbarenden Leistungen darstellt.
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